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Vorfälligkeitsentschädigung macht das Kündigen von Krediten teuer

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Die Kündigung eines Immobilienkredits kann Verbraucher teuer zu stehen kommen. Kosten von mehreren Tausend Euro für die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich. Im Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008 verlangen die Kreditgeber 2012 und 2013 den beinahe dreifachen Prozentsatz an Entschädigungen. Verbraucherzentralen schlagen Alarm.


Die Verbraucherzentralen haben untersucht, wie unterschiedlich Kreditgeber die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diese wird als eine Art Schadensersatz von den Verbrauchern verlangt, die ihren Kredit kündigen bzw. verfrüht zurückzahlen. Auf diese Weise sollen die Zinsverluste der Bank ausgeglichen werden. Bislang fehlt es aber noch an gesetzlichen Vorgaben zur Vorfälligkeitsentschädigung. Das soll sich nach Forderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spätestens mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Wohnimmobilienkredit bis Anfang 2015 ändern. Derzeit können Kreditinstitute für die Entschädigung teilweise um 20 oder 30 Prozent höhere Ersatzzahlungen verlangen als von der vzbv veranschlagt.

Immobilienkredit kündigen – existenzbedrohende Vorfälligkeitsentschädigung

Verbraucherschützerin und Teamleiterin des Bereichs Finanzen beim vzbv, Dorothea Mohn, erklärt, dass die Belastungen für die Verbraucher durch die Niedrigzinsphase eine neue Dimension erreicht hätten: „Die aktuelle Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen ist für viele Verbraucher existenzbedrohend.“ Aus diesem Grund wollen sich die Verbraucherschützer nun für transparente, einheitliche und faire Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung stark machen. Sie fordern außerdem eine gesetzlich regulierte und standardisierte Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigungen.

Mangel an Transparenz: Reformbedarf für deutsche Immobilienkredite

Auf dem deutschen Markt an Kreditangeboten herrscht noch weiterer Verbesserungsbedarf. So sind beispielsweise die Angaben zu den Effektivzinsen – also den Zinsen, die nach allen Abzügen zu zahlen sind – bislang irreführend. Dadurch können Verbraucher die konkreten Kosten, die bei dem einen oder anderen Kreditinstitut für die Gesamtlaufzeit des Darlehens anfallen, kaum ausreichend vergleichen. Verbraucher sollten besonders bei Finanzierungskombinationen auf transparente Angaben zu den anfallenden Zinsen achten.

EU-Richtlinien für Wohnimmobilienkredite schaffen einheitliche Regelungen

Um den Verbrauchern in Zukunft einen Mindestschutz zu gewährleisten, soll bis zum Jahr 2015 die neue EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch die neue Richtlinie sollen „schlechte“ Immobilienfinanzierungen, wie sie vor der Finanzkrise ab 2007 in den USA vorkamen, in Europa verhindert werden. Der Schutz soll sich neben der Vorfälligkeitsentschädigung und der Kostentransparenz auch auf den Bereich Wohlverhaltenspflichten in der Finanzierungsberatung erstrecken.

Kompromiss zur Vorfälligkeitsentschädigung

Für die Zukunft wurde in Bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung der folgende Kompromiss gefunden: Verbrauchern muss immer die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung eingeräumt werden. Die Forderungen des Kreditinstituts dürfen dabei allerdings nicht die Kosten des tatsächlich entstandenen Schadens überschreiten und müssen begrenzt werden. Diese Regelung ist besonders in Deutschland notwendig, da hier die Gebühren für Vorfälligkeitszahlungen vergleichsweise hoch sind.

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